Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll

Die Verordnung regelt, welche nicht gefährlichen Sonderabfälle wie Hausmüll behandelt werden dürfen und wie deren Sammlung und Entsorgung organisiert ist.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

11.12.2023

Beschreibung

Die Gemeinde Deutschnofen hat eine neue Regelung beschlossen, die festlegt, welche speziellen Abfälle ähnlich wie Hausmüll behandelt werden können. Diese Abfälle dürfen unter bestimmten Bedingungen bei Recyclinghöfen oder über öffentliche Sammelsysteme abgegeben werden. Es gibt klare Vorgaben zur Menge, zum Transport und zur Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Betrieben, damit die Entsorgung einfacher und umweltgerecht abläuft.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

11.12.2023

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 08:58 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Trinkwasseranalysen

 Prüfberichte zum Trinkwasser im Gemeindegebiet Deutschnofen

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen