Steuernummer

Aufgrund der direkten telematischen Verbindung mit dem Finanzministerium ist es nicht mehr notwendig...

Veröffentlichungsdatum:

08.12.2022

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Aufgrund der direkten telematischen Verbindung mit dem Finanzministerium ist es nicht mehr notwendig die Steuernummer  auf dem Bezirkssteueramt für das Neugeborene zu beantragen. Die Speicherung der Daten wird vom Meldeamt der Wohnsitzgemeinde vorgenommen, infolgedessen wird das Finanzministerium innerhalb von 15-20 Tagen die Zusendung des magnetischen Steuerausweises direkt an den Wohnsitz des Neugeborenen durchführen.

Gebühren: keine
Voraussetzungen: Mindestalter von 16 Jahren
Unterlagen: gültiger Personalausweis und Geburtsbestätigung (vom Sanitätspersonal ausgestellt)

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Zuletzt aktualisiert: 13.03.2024, 08:57 Uhr

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